Siekmann geht dabei auf die Einhaltung der Aufgaben- und Kompetenzgrenzen ein, die Kontrolle des EuGH und die Aktivierung des Ultra-vires-Vorbehalts. "In seinem Urteil mahnt das höchste deutsche Gericht [...] die Einhaltung der Kompetenzverteilung zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten an. Es sieht in dem Ankaufprogramm die Gefahr einen faktischen Ausweitung der Zuständigkeit der Währungsunion ohne die für eine Kompetenzausweitung erforderliche Änderung der Verträge", schreibt Siekmann.
Er empfiehlt dem EZB-Rat, die Verhältnismäßigkeit seiner Beschlüsse im Rahmen der ohnehin schon durchgeführten Strategiediskussion zu diskutieren. Diesen pragmatischen Lösungsansatz hat Siekmann bereits in einem gemeinsamen Papier mit Prof. Volker Wieland näher erläutert.
EuZW: Gerichtliche Kontrolle der Käufe von Staatsanleihen durch das Eurosystem