Helmut Siekmann kommentiert Änderungen der Finanzverfassung im Grundgesetz

Die jüngsten Änderungen zur Finanzverfassung im Grundgesetz und Vorgaben zu den Gemeinschaftsaufgaben sowie zu Bundesbank und Europäischer Zentralbank (EZB) hat Helmut Siekmann in der neuesten Auflage des Kommentars zum Grundgesetz von Michael Sachs erläutert. Insgesamt kommentiert Siekmann in der 8. Auflage des Großkommentars 30 Artikel der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und gibt eine übergreifende Einführung zum Finanzverfassungsrecht.

Bereits seit der ersten Auflage im Jahr 1996 verantwortet Siekmann Abschnitt X des Grundgesetzes, der alle Vorschriften zur Finanzverfassung umfasst, sowie die verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Finanzierung des Systems der gesetzlichen Sozialversicherung. Umfangreiche Änderungen der 8. Auflage betreffen insbesondere die grundlegende Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und der Finanzkontrolle vom Juli 2017.

Im Einzelnen kommentiert Siekmann Artikel 88 zur Deutschen Bundesbank und EZB, alle Vorschriften von Abschnitt VIII a zu Gemeinschaftsaufgaben und Verwaltungszusammenarbeit (Art. 91 a, 91 b, 91 c, 91 d, 91 e) und Abschnitt X zum Finanzwesen (Art. 104 a, 104 b, 104 c. 105, 106, 106 a, 106 b, 107, 108, 109, 109 a, 110, 111, 112, 113, 114, 115) sowie Artikel 120, 120 a, 125 c, 143 c, 143 d, 143 f und 143 g und gibt vor Artikel 104 a auf fast 70 Seiten eine übergreifende Einführung zum Finanzverfassungsrecht.

Michael Sachs (Hrsg.), Grundgesetz-Kommentar, 8. Auflage, 2018, Verlag C. H. Beck