Für Prof. Helmut Siekmann ist dies nicht gerechtfertigt: "Die Länder haben nicht die Zuständigkeit, die Verwendung von gesetzlichen Zahlungsmitteln einzuschränken." Bei einer Rundfunkanstalt handelt es sich laut Siekmann rechtlich gesehen um ein Bundesland.
(Handelsblatt: "Beitragsservice reagiert auf Handelsblatt-Experiment")