Summer Semester 2020


Stable Coins und Central Bank Digital Currencies: Verknüpfungen virtueller und hoheitlicher Währungen

Ziel der Veranstaltung ist es, unterschiedliche Facetten eines komplexen Phänomens aufzuarbeiten, zueinander in Beziehung zu setzen und den Mehrwert interdizsplinärer Zugänge auszuloten.

Als Seminarthemen sind vorgesehen:

  1. Funktionale Einordnung von Libra: Currency Board, money market exchange traded fund ETF, Sonderziehungsrecht SDR? (ökon)
  2. Bankenaufsichtsrechtliche Einordnung von Stablecoins (jur)
  3. Akteursperspektive: Regulierung der Emittenten, Wallet-Betreiber oder Wechselstuben bei Stable Coins? (jur)
  4. Systemische Risiken von stable coins am Beispiel Libra (ökon/jur)
  5. Global Digital Currencies – Optionen nationaler Aufsicht und internationaler Kooperation(jur)
  6. Beeinträchtigung währungspolitischer Instrumente der Zentralbanken durch stable coins am Beispiel Libra (ökon)
  7. Anforderungen der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei Global Digital Currencies (jur)
  8. Daten als Teil des Geschäftsmodells von stable coins am Beispiel Libra (ökon)
  9. Datenschutz als Teil der bankenaufsichtsrechtlichen Anforderungen an Stable Coins? (jur)
  10. Die Libra Association – Analyse des Geschäftsmodells des Betriebs einer Stable Coin (ökon)
  11. Kartellrechtlicher Rahmen von stable coins am Beispiel Libra (jur)
  12. Stablecoins, Mini Bots und das unionsrechtliche Verbot der Parallelwährungen (jur)
  13. Zivilrechtlicher Schutz der Inhaberschaft von stable coins – de lege lata und de lege ferenda (jur)
  14. Stablecoins – Wirklich stabil? Volatilität von Stablecoins (ökon)
  15. Anleger- und Verbraucherschutz bei stable coins (jur)
  16. (Synthetic) Central Bank Digital Currencies als währungspolitisches Instrument (ökon)
  17. Grundrechtlicher Anspruch auf Bargeld? (jur)

Aus dem Fachbereich Rechtswissenschaften können vor allem Studierende der Schwerpunktbereiche 1 (Internationalisierung und Europäisierung des Rechts), 2 (Unternehmen und Finanzen – Law and Finance) und 4 (Verfassung, Verwaltung, Regulierung) teilnehmen. Masterstudenten der Wirtschaftswissenschaften können einen Leistungsnachweis in den Bereichen International Economics and Economic Policy, sowie Money and Finance erbringen. Bei entsprechender Kapazität ist das Seminar auch für interessierte Studierende sowie Doktorandinnen und Doktoranden offen. Die Teilnehmerzahl ist auf insgesamt 24 (max. 11 aus dem FB 02) Personen beschränkt.

Der Vorbesprechungstermin für juristische Themen findet am 04.02.2020 um 14:00 Uhr c.t. in HoF 2.45 ( „Boston“), der für ökonomische Themen am 11.02.2020 um 10:00 Uhr c.t. in HoF 1.27 ( „Dubai“) statt. Das Blockseminar findet am 30.06.2020 und 01.07.2020 jeweils ganztägig, in HoF E.01 ( „Deutsche Bank“) statt. Die Seminararbeiten sind bis zum 29.05.2020 abzugeben. Die Themenvergabe findet am Vorbesprechungstermin statt. Für Fragen zu ökonomischen Themen stehen Ihnen Herr Prof. Meyer-Gohde (meyer-gohde@econ.uni-frankfurt.de) und zu juristischen Themen Herr Prof. Roland Broemel (broemel@jur.uni-frankfurt.de) zur Verfügung.