„Es ist Aufgabe des demokratischen Gesetzgebers, bei den notwendigen Kürzungen selbst die Entscheidungen zu treffen und diese nicht der Exekutive zu überlassen. Die Ausgabenentscheidungen dürfen nicht auf Dritte übertragen werden, also auch nicht auf die Regierung. Das geschieht aber durch die Veranschlagung substanzieller Globaler Minderausgaben, die erst im Haushaltsvollzug zu erwirtschaften sind“, sagte Siekmann. Das Parlament müsse mit seinen Bewilligungen die Kontrolle über das tatsächliche Finanzgebaren des Staates haben. Siekmann zufolge ist der Einsatz von GMA daher generell problematisch. „Die Kontrolle des staatlichen Finanzgebarens durch Parlament, Rechnungshöfe und Öffentlichkeit wird durch die Veranschlagung Globaler Minderausgaben zumindest erschwert, wenn nicht gar vereitelt“, so Siekmann weiter.
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatten sich am vergangenen Freitag unter anderem darauf verständigt, die ursprünglich im Haushaltsentwurf 2025 veranschlagte GMA in Höhe von 17 Milliarden Euro auf zwölf Milliarden Euro zu reduzieren. Eine solche GMA gibt aber lediglich ein Ziel für weitere Einsparbemühungen über alle Ressorts hinweg vor, ohne dass damit festgelegt ist, an welcher Stelle sie tatsächlich zu erfolgen haben. In den vergangenen 20 Jahren betrug die GMA nie über acht Milliarden Euro, häufig wurde aber auch nur ein Bruchteil dieses Betrags veranschlagt.
Siekmann, der in einem Gutachten zum Landeshaushalt 2022 in Thüringen den Einsatz von GMA bereits eingehend untersucht hat (IMFS Working Paper 173), sieht deren systematische Einordnung als „Korrekturposten“ oder „negative Ausgaben“ problematisch: „Beeinträchtigt werden – je nach Einzelausgestaltung – die verfassungsrechtlichen Budgetgrundsätze der Wahrheit und Klarheit, der sachlichen Spezialität und der Periodizität, also der Kassenwirksamkeit“. Daher wäre Siekmann zufolge eine genaue Ermittlung der Werte erforderlich: „Ohne empirische Absicherung sind sie ‚gegriffen‘ und schon deshalb verfassungsrechtlich fragwürdig.“ Zudem habe das Bundesverfassungsgericht immer wieder betont, dass die parlamentarische Haushaltsverantwortlichkeit zu den vornehmsten Rechten des Parlaments gehört und eng mit dem Demokratieprinzip verbunden ist. Die Bewilligung der einzelnen Ausgaben, aber auch die Entscheidung über notwendige Einsparungen sei eines der vornehmsten Rechte, aber auch Pflichten des Parlaments, so Siekmann.
IMFS Working Paper No. 173 (PDF)