Eine "regelmäßige Verhältnismäßigkeitsprüfung, ob der Instrumenteneinsatz ausreichend, effektiv und verhältnismäßig ist, insbesondere was die möglichen Nebenwirkungen betrifft" sei sinnvoll. Quantitative Richtwerte seien dabei wichtig, "denn sonst wird aus der Verhältnismäßigkeitsprüfung möglicherweise nur ein Sammelsurium von Argumenten, die aneinandergereiht werden". Mit einer solchen Verhältnismäßigkeitsprüfung "ließe sich auch der gut Ausstieg der EZB aus der Krisenpolitik, wenn die Krise überwunden ist, kommunizieren", sagte er.
Die Karlsruher Richter hatten zuvor im Streit um die Anleihekäufe der EZB unter dem PSPP-Programm Anträge auf eine sogenannte Vollstreckungsanordnung abgelehnt. Im Mai 2020 hatten die Richter in ihrem Urteil zum PSPP-Kaufprogramm von den deutschen Verfassungsorganen eine Verhältnismäßigkeitsprüfung der Anleihekäufe gefordert. Dem sei der Bundestag nachgekommen.
Im Gespräch mit der F.A.Z. verwies Wieland darauf, dass das Gericht klargestellt habe, dass es ihm um die Durchführung einer angemessenen Verhältnismäßigkeitsprüfung gegangen sei und "dass es die inhaltliche Überprüfung der Verhältnismäßigkeit nicht selbst übernimmt".
Börsen-Zeitung: "Befreiungsschlag für Währungshüter" (€)
FAZ: "Verfassungsrichter legen Streit um EZB-Anleihekäufe bei" (€)