Summer Semester 2019


Blockseminar "Aktuelle Fragen des Bankenaufsichts- und Währungsrechts"

18. und 19.7.2019, jeweils 8 bis 18 Uhr

Als Seminarthemen sind vorgesehen:

  1. Verfassungsrechtliche und unionsrechtliche Grenzen währungspolitischer Maßnahmen der EZB
  2. Haftung für Target-2-Salden?
  3. Unabhängigkeit der EZB und der nationalen Zentralbanken im Spannungsverhältnis zu demokratischer Legitimation
  4. Vereinbarkeit des Single Supervisory Mechanism (SSM) mit Unions- und Verfassungsrecht
  5. Voraussetzungen der direkten Aufsicht durch die EZB nach der VO (EU) 1024/2013 (SSM-VO)
  6. Europäisierung der Bankenabwicklung – Single Resolution Mechanism (SRM) und das too-big-to-fail
  7. Bail-In in der Bankenabwicklung – Risiken und regulatorische Anforderungen
  8. Implikationen des Beihilfenrechts bei der Bankenrestrukturierung
  9. Nationale Konkretisierung der Eignungsvoraussetzungen für Organmitglieder als Herausforderung bei der europäischen Harmonisierung
  10. Schattenbanken: Systemrelevanz und regulatorischer Umgang
  11. Made in the UK – Aufsichtsrechtliche Folgen des Brexit für das EU Passporting
  12. Die starke Kundenauthentifizierung nach der RL (EU) 2015/2366 (PSD II-RL)– Aufsichtsrechtliche Anforderungen und Ausnahmetatbestände
  13. Datenschutz als Faktor der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  14. Virtuelle Währungen in der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  15. Cryptocurrencies: Regulatorische Einordnung und Reformbedarf
  16. Aufsichts- und gesellschaftsrechtliche Vorgaben an Initial Coin Offerings (ICOs) und Security Token Offerings (STOs)
  17. Initiativen zur Regulierung von Crowdfunding

Das Seminar richtet sich vor allem an Studierende der Schwerpunktbereiche 1 (Internationalisierung und Europäisierung des Rechts), 2 (Unternehmen und Finanzen – Law and Finance) und 4 (Verfassung, Verwaltung, Regulierung), ist aber bei entsprechender Kapazität auch für interessierte Studierende sowie Doktorandinnen und Doktoranden offen; hierfür bitte im Vorhinein unter broemel[at]jur.uni-frankfurt[dot]de anmelden. Für thematisch passende Themenvorschläge ist das Seminar offen.

Die Seminararbeiten sind bis zum 3.7.2019 schriftlich im House of Finance, Raum 4.44, und als pdf-Datei per E-Mail an klimm[at]jur.uni-frankfurt[dot]de abzugeben. Die Themenvergabe findet grundsätzlich am Vorbesprechungstermin statt, der am 14.2.2019 war. Neben dem Vorbesprechungstermin ist Herr Broemel für Fragen zu den Themen, der Vergabe und der Bearbeitung im House of Finance, Raum 4.41, sowie unter broemel[at]jur.uni-frankfurt[dot]de erreichbar.


Kolloquium "Rechtliche Regulierung algorithmenbasierter Anwendungen"

25.7.2019: In die Klausuren kann ab sofort bis zum 22.8.2019 Einsicht genommen werden.

Bitte melden Sie sich hierzu im Vorhinein unter klimm[at]jur.uni-freiburg[dot]de an.

Dienstags 14 - 16 Uhr (16.4.-2.7.2019)

Algorithmen und die automatisierte Auswertung großer Datenmengen (Big Data) verändern Geschäftsmodelle wie auch soziale Praktiken in vielen Lebensbereichen. Beispiele reichen von sozialen Netzwerken und Suchmaschinen im Internet über die Neustrukturierung der Entwicklung, Produktion und des Vertriebs von Produkten (Industrie 4.0) oder den Einsatz von Algorithmen zur Kriminalitätsbekämpfung (predictive policing), zur Betrugsprävention (fraud detection), Forschungsanwendungen, vor allem im medizinischen Bereich bis hin zum Versicherungs- und Finanzmarktsektor (FinTech; RegTech). Dabei unterscheiden sich Wege, in denen Algorithmen innovative Anwendungen ermöglichen, nicht unwesentlich. Teilweise dienen sie zur zeitnahen, zentralen Auswertung von Daten nach vordefinierten Kriterien. Teilweise ermöglichen sie auf der Basis statistischer Korrelationen, Eigenschaften von Personen zu prognostizieren, etwa ihre Präferenzen, ihre Bonität, Krankheits- oder Versicherungsrisiken. Teilweise entwickeln sich Algorithmen in Abhängigkeit von den Ergebnissen der bisherigen Datenanalyse fort. Selbstlernende Algorithmen, künstliche Intelligenz und autonome Systeme arbeiten dadurch zu einem gewissen Grad selbständig und dynamisch, hängen gleichwohl von Trainingsdaten und der Gestaltung des selbstlernenden Algorithmus ab. Schließlich werden Algorithmen vor allem auf Grundlage der sog. blockchain-Technologie zur automatisierten und manipulationssicheren Durchsetzung eingesetzt.

Das Kolloquium analysiert querschnittartig, welche Herausforderungen sich für die rechtliche Regulierung der betroffenen Bereiche ergeben, insbesondere wenn algorithmenbasierte Anwendungen die impliziten oder expliziten Prämissen rechtlicher Regelungen in Frage stellen. Ziel des Kolloquiums ist es, mit Algorithmen verbundene Regelungsprobleme bereichsübergreifend aufzuarbeiten und übergreifende Ansätze zu erörtern. Themen sind u.a. die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen von Big Data-Anwendungen, das Diskriminierungs- und Verzerrungspotential algorithmenbasierter Korrelationen, die Gewährleistung personaler Selbstbestimmung angesichts algorithmenbasierter Zuschreibungen, Regulierungsbedarfe digitaler Plattformen und sozialer Netzwerke im Kartell- und Medienrecht, Bedarf nach Zugangsansprüchen zu Daten und umgekehrt nach property rights an Daten. Schließlich erörtert das Kolloquium, inwieweit unterschiedliche algorithmenbasierte Anwendungen (Legal Tech; smart contracts; Computerlinguistik in der Rechtsanwendung) sich auf die Art und Methodik der Rechtsanwendung auswirken.

Die Klausur findet am Donnerstag, den 4.7.2019, zwischen 10 und 12 Uhr s.t. im Raum RuW 4.101 statt.