Am 18. Dezember 2023 hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in einem Urteil (Az. 2 BvF 1/18) festgestellt, dass § 2 und § 11 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - KInvFG) mit der deutschen Verfassung, dem Grundgesetz, vereinbar sind. Konkret bestätigte das Gericht die Verfassungsmäßigkeit der Regelungen zur Verteilung der Finanzhilfen des Bundes auf die einzelnen Länder. Die Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf gegenwärtige und künftige Programme des Bundes zur Verbesserung der schwachen kommunalen Infrastruktur, insbesondere im Bildungsbereich, auf der Grundlage von Artikel 104c Grundgesetz.
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