Der "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" verweist darauf, dass nur bargeldlose Zahlung möglich ist. Nach der Rechtsauffassung von Professor Helmut Siekmann sieht das anders aus: "Die Einrichtung eines Bundeslandes, um die es sich bei einer Rundfunkanstalt handelt, hat nicht die Kompetenz, von der Vorschrift des Bundesbank-Gesetzes abzuweichen," sagte er dem "Handelsblatt". Sogar der Bund dürfe das nicht, da das Gesetz im Europa-Recht verankert sei.
(Handelsblatt: "Das Barzahlungsexperiment. Mit Münzen und Scheinen gegen den Rundfunkbeitrag")
(Bild am Sonntag: "Wird die Rundfunkgebühr durch Bargeld-Trick gekippt?")