Die Karlsruher Richter hatten im Mai geurteilt, dass die EZB bis zum 5. August die Verhältnismäßigkeit ihrer Anleihekäufe darlegen müsse. Andernfalls dürfe die Bundesbank keine weiteren Staatsanleihen im Rahmen des PSPP- Programms kaufen.
Wieland zufolge setzt der EZB-Rat die Geldpolitik zwar unabhängig um, sein Handeln könne jedoch einer gerichtlichen Prüfung unterzogen werden. In der Coronakrise zögen Notenbanken und Regierungen an einem Strang. Dabei sei die Unabhängigkeit der Notenbank sehr wichtig. „So gesehen hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Verweis auf fiskalische Nebenwirkungen der Anleihekäufe die Unabhängigkeit der EZB gestärkt.“
Handelsblatt: „Das Bundesverfassungsgericht hat die Unabhängigkeit der EZB gestärkt“