Für Siekmann stellt die Abschaffung von Bargeld sowohl einen Verstoß gegen EU-Recht als auch gegen das deutsche Verfassungsrecht dar. Abhängig von der konkreten Ausgestaltung trifft dies vermutlich bereits auch auf Einschränkungen bei der Bargeldnutzung zu.
Siekmann zufolge spielt jedoch ein drittes Argument die wichtigste Rolle, wird jedoch in der öffentlichen Diskussion selten genannt: „Das Bestreben, die Bargeldnutzung zu verteuern, oder Bargeld komplett abzuschaffen könnte der gegenwärtigen ‚unkonventionellen“ Geldpolitik letzten Endes die Durchschlagskraft verleihen, die sie derzeit vermissen lässt“.
IMFS Working Paper No. 108
Helmut Siekmann
"Restricting the Use of Cash in the European Monetary Union"
(PDF, 292 KB)