Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte zuvor auf Anfrage des Verfassungsgerichts geurteilt, dass das Programm rechtlich in Ordnung sei und kein Verstoß gegen EU-Recht vorliege. Dies akzeptierten die Karlsruher Richterinnen und Richter aber nicht und stellten sich damit gegen den EuGH. Ihr Hauptkritikpunkt am Anleihekaufprogramm war die fehlende Begründung der EZB, warum das Programm verhältnismäßig sei.
Feld und Wieland erklären in ihrem Aufsatz, wie eine Verhältnismäßigkeitsprüfung aussehen könnte. Sie setzen dabei auf quantitative Vergleichsmaßstäbe für Leitzinsen und Notenbankbilanz. Ihrer Auffassung nach könnte eine regelmäßige Verhältnismäßigkeitsprüfung auch dazu dienen, die Unabhängigkeit der EZB zu stärken.
In die Erklärungen zur geldpolitischen Strategie der EZB hat eine Verhältnismäßigkeitsprüfung nun als Erkenntnis aus der Strategieüberprüfung Eingang gefunden. EZB-Präsidentin Christine Lagarde hatte die Ergebnisse der EZB-Strategieüberprüfung am 8. Juli vorgestellt.
Journal of Financial Regulation
Lars P. Feld und Volker Wieland
The German Federal Constitutional Court Ruling and the European Central Bank’s Strategy