Ausgehend vom Primärrecht der Europäischen Union, dargelegt im Vertrag über die Europäische Union (EUV) und im Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEUV), fasst der Professor für Geld-, Währungs- und Notenbankrecht die Grundprinzipien und Kompetenzen in der Währungsunion zusammen.
Dabei zeigt er unter anderem auf, dass das EU-Recht kein Inflationsziel, sondern nur das Ziel der Preisstabilität kennt, dass es rechtlich gesehen kein Mandat des ESZB gibt und wo die Grenzen beim Einsatz der geldpolitischen Instrumente liegen. „Geldpolitik hat für das gesamte Währungsgebiet zu gelten und verbietet die selektive Subventionierung einzelner Mitglieder dieses Raums durch die Notenbank“, schreibt Siekmann. Auch Unterschiede zum Federal Reserve System der USA stellt er in diesem Aufsatz heraus.
IMFS Working Paper No. 101
Helmut Siekmann
Ziele, Aufgaben und Befugnisse des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB)
(PDF, 302 KB)