Seiner Auffassung nach wäre die Abschaffung des 500-Euro-Scheins "auf den ersten Blick nicht rechtswidrig". Ein Verbot der Bezahlung von Forderungen über 5000 Euro sei "europarechtlich und verfassungsrechtlich noch bedenklicher".
Wiwo.de: "Abschaffung wäre kaum mit dem Grundgesetz zu vereinbaren"