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2016-02-10 | IMFS in den Medien

Helmut Siekmann hält Bargeld-Abschaffung nicht für vereinbar mit dem Grundgesetz ("Wiwo.de")

Seiner Auffassung nach wäre die Abschaffung des 500-Euro-Scheins "auf den ersten Blick nicht rechtswidrig". Ein Verbot der Bezahlung von Forderungen über 5000 Euro sei "europarechtlich und verfassungsrechtlich noch bedenklicher".

Wiwo.de: "Abschaffung wäre kaum mit dem Grundgesetz zu vereinbaren"