Jan Sehorz hat Rechtswissenschaft an der Goethe-Universität Frankfurt am Main studiert. Sein Schwerpunkt lag dabei an der Schnittstelle des Rechts zu Unternehmen und Finanzen. Berufspraktische Erfahrung sammelte er bei mehreren Stationen in international ausgerichteten Wirtschaftskanzleien im Bereich des Finanzaufsichts- und Kapitalmarktrechts sowie der Digital Economy, bevor er 2021 an die Goethe-Universität Frankfurt am Main zurückkehrte und als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl bei Frau Prof. Dr. Langenbucher
Seine Forschungsinteressen sind im Bereich des deutschen und europäischen Finanzaufsichts- und Kapitalmarktrechts verortet. Im Kontext der digitalen Transformation des Finanzmarktsektors beschäftigt er sich dabei insbesondere mit den Auswirkungen digitaler Geschäftsmodelle auf das Finanzdienstleistungsaufsichtsrecht. Im Jahr 2026 wurde er mit der Arbeit „Finfluencing – Die aufsichtsrechtliche Einordnung des Phänomens der Finanz-Influencer“ promoviert. Sein Referendariat absolviert er derzeit am Landgericht Frankfurt am Main.
Kontaktinformationen
Goethe-Universität Frankfurt
House of Finance, Raum 3.22
Theodor-W.-Adorno-Platz 3
60629 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0)69 798-33758
E-Mail: sehorz@imfs-frankfurt.de