WS 2018/2019


Kolloquium "Algorithmen, Big Data und das Recht"

Donnerstag, 12-14 Uhr
House of Finance
Raum 3.36 (Chicago)

Algorithmen und die automatisierte Auswertung großer Datenmengen (Big Data) verändern Geschäftsmodelle wie auch soziale Praktiken in vielen Lebensbereichen. Beispiele reichen von sozialen Netzwerken und Suchmaschinen im Internet über die Neustrukturierung der Entwicklung, Produktion und des Vertriebs von Produkten (Industrie 4.0) oder den Einsatz von Algorithmen zur Kriminalitätsbekämpfung (predictive policing), zur Betrugsprävention (fraud detection), Forschungsanwendungen, vor allem im medizinischen Bereich bis hin zum Versicherungs- und Finanzmarktsektor (FinTech; RegTech). Dabei unterscheiden sich Wege, in denen Algorithmen innovative Anwendungen ermöglichen, nicht unwesentlich. Teilweise dienen sie zur zeitnahen, zentralen Auswertung von Daten nach vordefinierten Kriterien. Teilweise ermöglichen sie auf der Basis statistischer Korrelationen,  Eigenschaften von Personen zu prognostizieren, etwa ihre Präferenzen, ihre Bonität, Krankheits- oder Versicherungsrisiken. Teilweise entwickeln sich Algorithmen in Abhängigkeit von den Ergebnissen der bisherigen Datenanalyse fort. Selbstlernende Algorithmen, künstliche Intelligenz und autonome Systeme arbeiten dadurch zu einem gewissen Grad selbständig und dynamisch, hängen gleichwohl von Trainingsdaten und der Gestaltung des selbstlernenden Algorithmus ab. Schließlich werden Algorithmen vor allem auf Grundlage der sog. blockchain-Technologie zur automatisierten und manipulationssicheren Durchsetzung eingesetzt.

Das Kolloquium analysiert querschnittartig, welche Herausforderungen sich für die rechtliche Regulierung der betroffenen Bereiche ergeben, insbesondere wenn algorithmenbasierte Anwendungen die impliziten oder expliziten Prämissen rechtlicher Regelungen in Frage stellen. Ziel des Kolloquiums ist es, mit Algorithmen verbundene Regelungsprobleme bereichsübergreifend aufzuarbeiten und übergreifende Ansätze zu erörtern. Themen sind u.a. die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen von Big Data-Anwendungen, das Diskriminierungs- und Verzerrungspotential algorithmenbasierter Korrelationen, die Gewährleistung personaler Selbstbestimmung angesichts algorithmenbasierter Zuschreibungen, Regulierungsbedarfe digitaler Plattformen und sozialer Netzwerke im Kartell- und Medienrecht, Bedarf nach Zugangsansprüchen zu Daten und umgekehrt nach property rights an Daten. Schließlich erörtert das Kolloquium, inwieweit unterschiedliche algorithmenbasierte Anwendungen (Legal Tech; smart contracts; Computerlinguistik in der Rechtsanwendung) sich auf die Art und Methodik der Rechtsanwendung auswirken.

Die Klausur findet am 4.2.2019 von 10 bis 12 Uhr in Raum RuW 1.101 statt.


Seminar "Digitalisierung als Herausforderung für die Finanzmarktregulierung"
  1. Systemische Risiken und Finanzmarktstabilität – konzeptioneller Anpassungsbedarf durch algorithmenbasierte Geschäftsmodelle?
  2. Regulatory Sandboxes als Strategie zur Regulierung von FinTechs?
  3. Algorithmen als black box – Aufsichtsrechtliche Anforderungen an die Erklärbarkeit von Algorithmen
  4. Monopolisierungstendenzen in FinTech-Geschäftsmodellen
  5. Standards für Algorithmen als aufsichtsrechtlicher Baustein
  6. Mindestanforderungen an Daten? Datenqualität als bankenaufsichtsrechtliches Problem
  7. Unternehmensinterne Einbettung algorithmenbasierter Anwendungen („AI-Governance“)
  8. Hochfrequenzhandel – Einordnung und aufsichtsrechtlicher Rahmen
  9. Technische Sicherheitsmaßnahmen aus dem Handel als übergreifendes Modell für die Bankenaufsicht?
  10. Datenschutz als Element des Bankenaufsichtsrechts?
  11. Datensouveränität als Faktor algorithmenbasierter Geschäftsmodelle
  12. Aufsichtsrechtliche Anforderungen an die Cyber- und Informationssicherheit
  13. Algorithmen in der Geldwäsche- und Betrugsprävention
  14. Rechtliche Rahmenbedingungen automatisierter, datenbasierter Anlageempfehlungen (Robo-Advice)
  15. Algorithmenbasierte Individualisierung von Versicherungsprodukten
  16. Normative Grenzen algorithmenbasierter Massenindividualisierung
  17. Bedarf zur Gewährleistung des Zugangs zu Finanzdienstleistungen?
  18. Diskriminierungen in algorithmenbasierten Geschäftsmodellen

Die Abgabefrist für die Seminararbeiten ist der 23.1.2019.

Das Seminar wird als Blockseminar am 7. und 8.2.2019 in Raum RuW 1.301 stattfinden.

RAUMÄNDERUNG: Das Seminar findet am 7. und 8.2. in Raum RuW 1.303 statt!

Anmeldungen sind im Rahmen der Kapazität unter broemel[at]jur.uni-frankfurt[dot]de möglich.


Blockkurs "Lernstrategien in der Examensvorbereitung"

Die Veranstaltung analysiert an zwei Nachmittagen Schwierigkeiten der Examensvorbereitung und erörtert Kriterien guter Prüfungsleistungen. Anhand von Originalklausuren werden die Kriterien sowie Voraussetzungen guter Prüfungsleistungen beispielhaft vertieft und auf dieser Grundlage Bausteine für Lernstrategien entwickelt. Die Gewichtung der einzelnen Elemente hängt von der Perspektive der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ab. Beispielhafte Elemente sind auf Vernetzung angelegtes Tiefenlernen, Fragen der wöchentlichen und monatlichen Zeiteinteilung, der Umgang mit Übungsklausuren, Reflexion über Phasen der Vorbereitung und schließlich der Umgang mit Motivationsproblemen.

Die Veranstaltung wird am 3.12.2018 in RuW 1.101 sowie dem 10.12.2018 in RuW 3.101 jeweils von 12-16 Uhr (Kurs I) sowie von 16-20 Uhr (Kurs II) stattfinden.

Anmeldung zum Kurs unter unirep[at]jura.uni-frankfurt[dot]de bis zum 15.11.2018.