Nach Einschätzung von Prof. Volker Wieland bewegt sich das neue Programm zwischen den Vorgängerprogrammen OMT und PSPP. Er verweist darauf, dass für das OMT bereits eine juristische Bewertung durch den Europäischen Gerichtshof erfolgt sei, für das PSPP sei dies noch nicht abgeschlossen. Das OMT könne aber nur eingesetzt werden, wenn zuvor für ein Land ein Programm des europäischen Rettungsschirms ESM („European Stability Mechanism“) mit seinen Bedingungen und Auflagen vorliege.
Für Prof. Helmut Siekmann sind die von der EZB in den Gerichtsverfahren angeführten Restriktionen wie die Kaufobergrenzen für Staatsanleiihekäufe aus juristischer Sicht ohnehin eher wie „Absichtserklärungen“ zu verstehen und erzeugten fast keine juristische Bindung.
Nach Auffassung von Prof. Roland Broemel wird es beim Kauf von Staatsanleihen auf die tatsächliche Umsetzung und die Plausibilität der Begründung seitens der EZB ankommen. Das trifft Broemel zufolge auch auf die Obergrenzen zu.