Helmut Siekmann kommentiert Änderungen der Finanzverfassung im Grundgesetz
Bereits seit der ersten Auflage im Jahr 1996 verantwortet Siekmann Abschnitt X des Grundgesetzes, der alle Vorschriften zur Finanzverfassung umfasst, sowie die verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Finanzierung des Systems der gesetzlichen Sozialversicherung. Umfangreiche Änderungen der 8. Auflage betreffen insbesondere die grundlegende Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und der Finanzkontrolle vom Juli 2017.
Im Einzelnen kommentiert Siekmann Artikel 88 zur Deutschen Bundesbank und EZB, alle Vorschriften von Abschnitt VIII a zu Gemeinschaftsaufgaben und Verwaltungszusammenarbeit (Art. 91 a, 91 b, 91 c, 91 d, 91 e) und Abschnitt X zum Finanzwesen (Art. 104 a, 104 b, 104 c. 105, 106, 106 a, 106 b, 107, 108, 109, 109 a, 110, 111, 112, 113, 114, 115) sowie Artikel 120, 120 a, 125 c, 143 c, 143 d, 143 f und 143 g und gibt vor Artikel 104 a auf fast 70 Seiten eine übergreifende Einführung zum Finanzverfassungsrecht.
Michael Sachs (Hrsg.), Grundgesetz-Kommentar, 8. Auflage, 2018, Verlag C. H. Beck