Volker Wieland stützt vor Bundesverfassungsgericht die Auskunftspflicht in Fragen der Bankenaufsicht ("Süddeutsche Zeitung")

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe prüft die Auskunftspflicht der Bundesregierung. Geklagt haben die Grünen und ziehen dafür beispielhaft den Umgang mit Informationen zu Stuttgart 21 und der Bankenaufsicht heran. Als Sachverständiger hat sich auch Prof. Volker Wieland geäußert.

In dem Verfahren geht es vor allem um die sogenannte Kleine Anfrage. Sie kann von einer Fraktion oder von fünf Prozent der Abgeordneten schriftlich an die Regierung gestellt werden. Sie muss grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen beantwortet werden.

Die Antworten sind aus Sicht der Grünen jedoch nicht ausreichend. Sie fühlen sich von der Regierung mit allgemeinen Informationen abgespeist. Bei den Anfragen geht es um Unternehmensinterna, von denen die Bundesregierung aufgrund ihrer Aufsichtsfunktion Kenntnis bekommt. Die Grünen sind der Meinung, dass diese Informationen auch für die Abgeordneten zur Beurteilung weitere Aspekte wichtig sind.

Im Zusammenhang mit der Finanzkrise und der Bankenaufsicht äußerte sich Wieland kritisch und sprach von einem "gewissen Versagen". Das Urteil der Karlsruher Richter wird in einigen Monaten erwartet.

Süddeutsche Zeitung: "Die Richter und das nervöse Monster"